Pflegeversicherung
Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sind Leistungen der Pflegeversicherung. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Diese teilt Ihnen schriftlich einen Begutachtungstermin durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) mit. Diese Begutachtung erfolgt bei Ihnen zu Hause.
Bei dieser Begutachtung wird Ihr gesundheitlicher Zustand und Ihr häusliches Umfeld erfasst.
Auf Grund dieser Begutachtung erfolgt die Einstufung in die Pflegegrade; sie gilt rückwirkend ab Antragstellung.
Höhe der Sachleistung / Pflegegeld
Sachleistungsanspruch für Versicherte ab dem 01.01.2022 |
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Entlastungsbetrag |
Pflegesachleistung |
Pflegegeld |
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Pflegegrad 1 |
125,00 Euro |
125,00 Euro |
125,00 Euro |
Pflegegrad 2 |
125,00 Euro |
724,00 Euro |
316,00 Euro |
Pflegegrad 3 |
125,00 Euro |
1363,00 Euro | 545,00 Euro |
Pflegegrad 4 |
125,00 Euro |
1693,00 Euro |
728,00 Euro |
Pflegegrad 5 |
125,00 Euro |
2095,00 Euro |
901,00 Euro |